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Förderverein des Stammes Nordlicht Castrop-Rauxel e.V. im BdP

Die Gründung des Vereins erfolgte aus der Notwendigkeit, dass ein Grundstück mit Jugendheim nur einem eingetragenen Verein, nicht dem Jungenbund übereignet werden konnte und somit fand am 03.09.1953 die Gründungsversammlung statt und am 09.10.1953 wurde der Verein „Pfadfinderstamm Nordlicht“ unter der Nummer 72 ins Vereinsregister eingetragen.
Am 28.09.1954 wurde ein Erbbaurechtsvertrag (vom 01.07.1954 bis 30.06.2053) zwischen der Klöckner-Bergbau Victor-Ickern AG und dem Pfadfinderstamm Nordlicht e.V. für das Flurstück 26 (1290 m2), Flur 4, Gemarkung Bladenhorst, unterzeichnet. Am 31.12.1955 musste der Bau des Pfadfinderheimes abgeschlossen sein.
Der Verein trägt jetzt den Namen „Förderverein des Stammes Nordlicht Castrop-Rauxel e.V. im BdP“. Er ist am 05.10.1976 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Castrop-Rauxel unter der Nr. 1024 eingetragen worden; sein Sitz ist Castrop-Rauxel.

Nunmehr im Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund mit der Nummer VR 11024 eingetragen.

 

Vereinsziel

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Pfadfinderarbeit des Stammes Nordlicht in Castrop-Rauxel des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder in ihren durch die Bundesordnung (pädagogische Konzeption) festgelegten Zielen und die Wahrnehmung und Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen der Jugendpflege in Castrop-Rauxel.
Weiterhin ist Zweck des Vereins die Trägerschaft und der Unterhalt des Jugendheimes Hafenstraße 31, 44579 Castrop-Rauxel oder (und) weiter zu errichtender Heime.

 

Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins sind die Mitglieder des Stammesvorstandes (z. B. 1., 2. Vorsitzen­der/Vorsitzende und Kassenwart/Kassenwartin), ein Vertreter/eine Vertreterin des Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (BdP).

Ferner kann jede Person, die dem Zweck des Vereins fördern will, die Mitgliedschaft als ordentli­ches oder förderndes Mitglied beantragen. Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten, welcher über die Aufnahme entscheidet. Aufnahmeanträge können nur abgelehnt werden, wenn anzunehmen ist, dass die antragstellende Person nicht den Vereinszwecken dient.

Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, den die Mitgliederversammlung festlegt. Dieser kann auch auf Wunsch des Mitglieds erhöht werden.

Aufnahmeantrag des Fördervereins

 

Spendenkonto

Freiwillige Spenden Können auf das Konto bei der Sparkasse Vest Recklinghausen eingezahlt werden.

IBAN: DE48 4265 0150 0010 0301 53

Eine Spendenquittung versenden wir im Dezember des aktuellen Jahres. Voraussetzung für eine Quittung ist, die Adresse muss uns bekannt sein. Sollte das nicht der Fall sein oder du bist dir nicht sicher, kannst du uns unter Foerderverein@stammnordlicht.de erreichen.

Der Förderverein ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Recklinghausen vom 08.09.2021, Steuernummer 340/5737/0071, wegen Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge als gemeinnützigen Zwecken dienend und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen gehörig anerkannt worden.

 

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